WiRef
Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten
Ismael Isemann Referent
Mein Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Studierenden die meisten Vorteile durch ihre ÖH-Beiträge erhalten. So kann ich meinen Beitrag zu einem tollen Studierendenumfeld in Krems leisten.
Sachbearbeiter/innen
- Tünde Lili Kertész
Zuständigkeit
Frequently Asked Questions
Gemäß §38 Abs. 2 HSG 2014 ist die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft verpflichtet, jedes Semester von jedem ihrer ordentlichen Mitglieder einen Studierendenbeitrag, den „ÖH- Beitrag“, einzuheben. Davon bekommen Fachhochschulvertretungen 95%, die restlichen 5% bekommt die ÖH-Bundesvertretung. Zusätzlich werden €0,70 für die „ÖH-Versicherung“ eingehoben.
Finanzen
Gemäß §41 Abs. 1 HSG 2014 ist der Gebarung der genehmigte Jahresvoranschlag (JVA) zugrunde zu legen. Dieser JVA gibt die Kostenrahmen bzw. Teilbudgets für die jeweiligen Bereich vor. Zudem muss die FHV auch einen Jahresabschluss erstellen, dem ein Prüfbericht einer Wirtschaftsprüfung beizuliegen hat. Damit wird die tatsächliche Verwendung des Budgets kontrolliert und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Folgende Grundsätze bilden das Fundament der Arbeit im WiRef:
• Richtigkeit,
• Zweckmäßigkeit,
• Sparsamkeit und
• leichte Kontrollierbarkeit
Jahresabschluss inkl. Prüfbericht (Erstellung bis 31.12.2025)
Kohorten-Förderung
Jede Kohorte hat die Möglichkeit über die jeweilige Jahrgangsvertretung bei der zuständigen Studienvertretung eine Förderung zu beantragen. Über die genaue Höhe, Zulässigkeit des Antrags und Zweckmäßigkeit der potentiellen Förderung entscheidet die Studienvertretung. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung bzw. eine bestimmte Höhe der Förderung besteht nicht.
Eine Förderung ist zu gewähren, wenn mindestens 75 % der jeweiligen Studierenden (ausgenommen PTS, ARTS, Exchange) davon im Rahmen ihres Studiums profitieren. Die zu fördernde Veranstaltung muss außerdem in einem Zusammenhang mit dem Studium stehen, z. B. Exkursionen, Seminare, Workshops, Buchbestellung, Software-Anwendungen oder Labor-Equipment. Es darf nur ein Antrag pro Studienjahr gestellt werden und die Höhe der Förderung ist auf 15 Euro pro Studierenden pro Studienjahr begrenzt – abweichende Regelungen können von der jeweiligen Studienvertretung getroffen werden.
Nach Zusage der Förderung durch die Studienvertretung ist das vollständige Antragsformular mit allen notwendigen Dokumenten einzureichen. Es werden keine einzelnen Überweisungen an Studierende getätigt, sondern reine Sammelüberweisungen, entweder an eine Person aus der Kohorte, welche die Kosten zunächst übernommen hat, oder direkt an die rechnungsstellende Stelle.